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" Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. "
Archiv für öffentliches Recht - Trang 424
1926
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Schmollers Jahrbuch für Gesetzgebung, Verwaltung und Volkswirtschaft im ...

1920 - 1312 trang
...und an Auftrage und Instruktionen nicht gebunden seien. In der neuen Verfassung lautet Artikel 21 : „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Auftrage nicht gebunden." Demnach hat im jetzt geltenden deutschen Staatsrecht der Reichstag die höchste...

Lehrproben und Lehrgänge aus der Praxis der Gymnasien und Realschulen, Tập 37

1921 - 446 trang
...früheren als in der jetzigen Reichsverfassung stand bzw. steht der Satz — jetzt RV. Artikel 21 — : „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes....Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden". Diesem Wortlaut nach stehen also die Abgeordneten in keinem rechtlichen Verhältnis zu ihrer Wählerschaft;...

Soziologische Studien und Kritiken, Tập 2

Ferdinand Tönnies - 1926 - 492 trang
...und an Aufträge und Instruktionen nicht gebunden seien. In der neuen Verfassung lautet Artikel 21: „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes....Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden." Demnach hat im jetzt geltenden deutschen Staatsrechte der Reichstag die höchste — souveräne —...

Die verfassung des Deutschen Reichs vom 11. august 1919: ein systematischer ...

Fritz Stier-Somlo - 1925 - 322 trang
...Abschnitt. Der Reichstag. Art. 20. Der Reichstag besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes. Art. 21. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes....Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. Art. 22. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den...

Handbuch für den Preussischen Landtag

Prussia (Germany). Landtag - 1925 - 638 trang
...Der Reichstag Artikel 20 Ter Reichstag besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volles. Artikel 21 Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes....Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. i,l Artikel 22 Nie Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittel, darer und geheimer Wahl...

Die Herrschaft der Fünfhundert: ein Bild des parlamentarischen Lebens im ...

Walther Lambach - 1926 - 206 trang
...zwanzigsten Artikel an. Vorläufig prägen sich ihm nur einige Sätze aus den zwanzig Artikeln ein. „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes....Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden." Nur deinem Gewissen bist du verpflichtet! Das werde ich nie vergessen. „Der Reichstag wird auf vier...

Die Verfassung des Deutschen Reiches vom 11. August 1919, nebst ...

Germany - 1925 - 298 trang
...Mai 1920,1 Artikel 20. Der Reichstag besteht aus den Abgeordneten des deut. schen Volkes. Artikel 21. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworsen und an Aus. träge nicht gebunden. Artikel 22. Die Abgeordneten werden in allgemeiner,...

Verfassung und Verfassungsrecht

Rudolf Smend - 1928 - 206 trang
...1923 (Auszug). 2 So etwa Heller, Souveränität, S. 76. •'• ZB Art. 21 der Weimarer Verfassung: „Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes....Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden." 4 Statt Vieler T riepel , Die Staatsverfassung und die politischen Parteien, Rektoratsrede 3. 8. 27,...

Die Wahl zum Reichstag: Führer für die Reichstagswahlen

Georg Kaisenberg - 1928 - 166 trang
...bestimmt: Artikel 20. Der Reichstag besteht aus den Abgeordneten des deutschen Volkes. Artikel 21. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes....Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden. Artikel 22. Die Abgeordneten werden in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von den...

Soviet Zone Constitution and Electoral Law

Germany (East) - 1951 - 128 trang
...geheimer Wahl nach den Grundsatzen des Verhaltniswahlrechtes auf die Dauer von vier Jahren gewahlt. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Auftrage nicht gebunden. Artikel 52 Wahlberechtigt sind alle Burger, die das 18. Lebensjahr vollendet...




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