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Mensch empfindet nach Mercier das Bedürfnis, sich zu erhalten; folglich hat er auch das natürliche Recht, sich zu erhalten. Hieraus geht das Recht hervor, durch Occupation und Arbeit die zu seiner Erhaltung nützlichen Dinge zu erwerben und das Erworbene zu behalten. C'est donc de la nature même que chaque homme tient la propriété exclusive de sa personne et celle des choses acquises par ses recherches et ses travaux1. Es zeigt wiederum die Abhängigkeit von Locke, dafs Mercier nicht von dem Begriffe der Freiheit ausgeht, sondern von demjenigen des Eigentums. Die persönliche Freiheit nennt er propriété personnelle. Aus ihr leitet er, wie Locke, alle andern Arten des Eigentums ab. La propriété personnelle est le premier principe de tous les autres droits: sans elle, il n'est plus ni propriété mobiliaire, ni propriété foncière, ni société2.

Mit der Erwähnung der propriété foncière sind wir dem Werke Merciers etwas vorausgeeilt, aber wir hielten die vorstehende Ausführung für notwendig, um das System richtig zu charakterisieren. Wir fahren nun wieder in unserer Darstellung fort.

Wir haben vorher die Rechte des Individuums kennen gelernt, welche aus seiner körperlichen und geistigen Verfassung hervorgehen, die das Werk Gottes ist. Diesen Rechten entsprechen Pflichten: Point de Droits sans Devoirs, et point de Devoirs sans Droits 3.

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Hier mufs ich den Faden noch einmal abbrechen, um einen wichtigen Punkt zu erörtern. Mercier de la Rivière geht von dem Rechte des Individiuums auf Selbsterhaltung aus. Er sagt wörtlich: „Je ne crois pas qu'on veuille refuser à un homme le droit naturel de pourvoir à sa conservation." Dann aber sieht man erstaunt, dafs er das Recht aus der Pflicht ableitet. Er fährt fort: ce premier droit n'est même en lui le résultat d'un que premier devoir qui lui est imposé sous peine de douleur et même de mort." Schmerz und Tod sind also die natürliche Sanktion des göttlichen Gebotes. Und an einer andern Stelle heifst es über das Verhältnis von Recht und Pflicht: „il n'est point de devoirs sans droits, ceux-là sont le principe et la mesure de ceux-ci." Ja er nennt droit... une prérogative établie sur un devoir" 4. Man ist im höchsten Masse verwundert, einige Zeilen weiter wieder die entgegengesetzte Ausführung zu finden, z. B. les devoirs enfin ne peuvent être établis dans la société, que sur la nécessité dont ils sont à la conservation des droits qui en résultent."

Vielleicht wird man dagegen erwidern, Mercier habe damit seiner Ansicht von der Reciprocität von Rechten und Pflichten

1 I, p. 18.

2 I, p. 45.
3 I, p. 24.
4 I, p. 18, 22, 21.

Ausdruck geben wollen. Diese Ansicht ist für die Rechte und Pflichten der Menschen in der Gesellschaft wohl haltbar; aber es ist unmöglich, in Beziehung auf die Selbsterhaltung das Recht aus der Pflicht und die Pflicht aus dem Rechte abzuleiten. Hier kann nur das eine die Basis des andern sein, und danach muss dann auch konsequent das Verhältnis der Menschen in der Gesellschaft bestimmt werden. Das Schwanken unseres Schriftstellers ist vielleicht daraus zu erklären, dafs er, wie man sieht, Locke folgt, sich dann aber unter dem Einflusse Wolffs bewusst wird, dafs das Lockesche Naturrecht zunächst nicht zum Begriffe des Rechts, sondern dem der Pflicht führt1. Welches sind nun diese Pflichten? Zuerst, wie wir gesehen, eine Pflicht gegen uns selbst, die Pflicht der Selbsterhaltung. Dann aber auch Pflichten gegen andere: Ich muss das ausschliessliche Eigentum des andern an seiner Person und an dem von ihm Erworbenen anerkennen, wenn er das meinige anerkennen soll. Da die Natur den Individuen ungleiche Fähigkeiten gegeben hat, so folgen daraus Ungleichheiten des Vermögens, die durch das Naturrecht gerechtfertigt sind 2. Fügen wir hinzu, diese Ungleichheiten sind das Werk

1 Eine ähnliche Zusammenstellung von Rechten und Pflichten, aber in weit logischerem Zusammenhange, findet sich bekanntlich bei Wolff, den Dupont de Nemours neben Confucius, Socrates, Galilei und andern zu den Märtyrern der Wissenschaft zählt (Daire I, p. 356). Ein natürliches Gesetz, führt Wolff aus, ist dasjenige, welches seinen hinreichenden Grund in der Natur des Menschen und der Dinge hat. Dieses Gesetz wird gewöhnlich das Recht der Natur genannt. Da nun die Natur des Menschen und der Dinge ihren Grund in Gott haben, so ist das natürliche Gesetz auch ein göttliches, und es verbindet folglich alle Menschen. Durch die Natur wird aber der Mensch verbunden, die Handlungen zu begehen, welche seine und seines Zustandes Vollkommenheit befördern. Weil aber niemand seinen Zustand allein vollkommen machen kann, sondern ein jeder des andern Hilfe nötig hat, so verbindet das Naturrecht die Menschen, 1) ihren Zustand mit vereinten Kräften vollkommen zu machen, und ein jeder ist verbunden, zur Vollkommenheit des andern soviel beizutragen, als er ohne Schaden der Verbindlichkeit gegen sich selbst vermag, und 2) auch alle Handlungen zu unterlassen, wodurch des andern oder sein Zustand unvollkommen gemacht wird. Da nun weiter der Mensch sich und die andern vervollkommnen soll, so darf er es auch. Es leitet also Wolff aus der dem Menschen durch seine Natur auferlegten Pflicht das Recht ab. So entstehen Rechte aus der Pflicht, sich selbst zu vervollkommnen, und aus der Pflicht, andere zu vervollkommnen. Ich weifs nicht, ob Mercier unter dem Einflusse der Wolffschen Philosophie gestanden hat. Wenn es der Fall gewesen ist, so hat er ihre Anregungen jedenfalls frei benutzt. Unmöglich ist die bezeichnete Einwirkung nicht, da, wie man sich erinnern wird, die Philosophie Wolffs in Frankreich einen ehrenvollen Einzug gehalten hatte. Quesnay leitet an verschiedenen Stellen die droits aus den devoirs ab, z. B. Un enfant... a un droit naturel à la subsistance, fondé sur le devoir indiqué par la nature au père et à la mère. Und: Il y a un ordre... dans la jouissance du droit naturel de chacun . . . qui doit être réglé ... conformément aux devoirs prescrits par la nature (Droit Naturel chap. I, III. Daire I, p. 42, 49).

2 La loi de la propriété est bien la même pour tous les hommes;

Gottes; also sind sie auch von ihm gewollt. Doch anerkennt Mercier auch eine unnatürliche und nicht notwendige Ungleichheit an. Diese gegenseitigen Rechte und Pflichten sind absolut gerecht, weil sie aus der physischen Notwendigkeit hervorgehen, die ein Werk Gottes ist.

Im Verlaufe der menschlichen Entwicklung genügen die von der Natur gebotenen Unterhaltsmittel nicht mehr, die Erde muss mit Mühe und Kosten urbar gemacht werden. Wer diese auf sich genommen hat, mufs gerechterweise Eigentümer des Bodens und der Ernte werden. Wer ihm das Grundeigentum rauben wollte, der würde sein persönliches und dingliches Eigentum verletzen. Also gehört auch das Grundeigentum zum Bestande der natürlichen Ordnung. Wenn nun auch durch die Einführung des Privateigentums an der Erdoberfläche viele vom Privateigentum ausgeschlossen werden, so erhalten sie doch ein Recht auf den Mitgenufs der Ernte, wenn sie sich nützlich machen. Mercier ist nun zu einer Definition der wesentlichen Ordnung gelangt. L'ordre essentiel des sociétés est l'accord parfait des institutions sans lesquelles ce bonheur et cette multiplication ne pourraient avoir lieu 1.

Die höchstmögliche Entfaltung der materiellen Wohlfahrt und die gröfstmögliche Menschenvermehrung hängen ab von der socialen Freiheit. Der Mensch wird seine Kräfte nicht aufs äusserste anstrengen, wenn ihn nicht der Wunsch zu geniessen antreibt. Wenn aber die Freiheit des Genusses nicht besteht, wer wird dann Arbeit und Mühe auf sich nehmen? Désir de jouir et liberté de jouir voilà l'âme du mouvement social2. Der Mensch kennt eben nur zwei Beweggründe: den Hang zum Vergnügen und die Abneigung gegen den Schmerz.

Was versteht er also unter der socialen Freiheit? La liberté sociale peut être définie une indépendance des volontés étrangères qui nous permet de faire valoir le plus qu'il nous est possible nos droits de propriété et d'en retirer toutes les jouissances qui peuvent en résulter sans préjudicier aux droits de propriété des autres hommes 3. Die Freiheit kann nie schädlich sein. Denn unser Drang nach Genufs macht uns von andern abhängig. Damit sie uns helfen, müssen wir ihnen ebenfalls Genüsse bieten. So ist mit der Vermehrung unserer Genüsse die Vermehrung der Genüsse aller andern verbunden. Unter der Bedingung socialer Freiheit strebt ein jeder nach seinem eigenen Besten und damit nach dem Besten der ganzen Gesellschaft. Die Gegenüberstellung des Privatinteresses und des allgemeinen Interesses erscheint

les droits qu'elle donne sont tous d'une égale justice, mais ils ne sont pas tous d'une égale valeur. I, p. 24.

1 I, p. 40.

2 I, p. 54.

3

a. a. O.

Mercier als widersinnig. Das allgemeine Interesse ist nur die Summe aller Einzelinteressen1.

Eigentum, Sicherheit und Freiheit zu geniessen: das sind die Säulen der natürlichen und wesentlichen Ordnung der Gesellschaft. Es ist eine natürliche Ordnung; denn die sociale Ordnung ist ein Teil der allgemeinen Naturordnung. Es ist physisch unmöglich, ohne Lebensmittel zu existieren, und es ist physisch unmöglich, dafs sich die Menschheit vermehre, wenn nicht die Kulturarbeit die Schätze der Erde erschliefst: Folglich ist auch das Privateigentum an Grund und Boden physisch nötig, das Eigentum an den beweglichen Sachen ist physisch nötig. Kurz: la base fondamentale de cet ordre est évidemment le droit de propriété, parceque sans le droit de propriété, la société n'aurait aucune consistance, et ne serait d'aucune utilité à l'abondance des productions2.

Dieses sind gewissermassen die wirtschaftlichen Grundrechte der Menschen und die Fundamente der Gesellschaft; dringen wir nun tiefer in das speciell nationalökonomische Gebiet ein. Die ersten Kapital- und Arbeitsaufwendungen (avances foncières), an welche sich die Einsetzung des Grundeigentums knüpft, genügen nicht, um die Nahrungsmittel dauernd zu erzeugen, es müssen auch Aufwendungen für Instrumente, Zugtiere u. s. w. (avances primitives) und für den Lebensunterhalt der arbeitenden Menschen und Tiere (dépenses annuelles) gemacht werden. Soll nun die Erzeugung von Nahrungsmitteln ihren regelmässigen Gang gehen, so mufs eine bestimmte Quote des Ertrags zur Erneuerung des Anlagekapitals und es müssen die jährlich wiederkehrenden Auslagen ganz zurückgelegt werden. Hierzu kommt dann noch eine Risikoprämie für Hagelschlag u. s. w. Sie zusammen bilden die reprises des cultivateurs.

Dieser Teil des Ertrages mufs also unverletzlich sein, er darf weder vom Eigentümer noch vom Staate in der Form von Grundrente oder Steuer in Anspruch genommen werden. Dies ist eine der wichtigsten Forderungen der natürlichen Ordnung, von welcher die Erhaltung der einzelnen, die Vermehrung und das Glück der Menschen abhängt. Damit sie verwirklicht werde, ist aber nichts weiter nötig, als dafs der Staat nichts thue. Überläfst er die Verteilung des Ertrages ganz dem freien Vertrage zwischen Gutsbesitzer und Pächter, so wird die Konkurrenz schon dafür sorgen, dafs die notwendigen Auslagen stets zurückerstattet werden

1 Au moyen de cette liberté, qui est le véritable élément de l'industrie, le désir de jouir irrité par la concurrence, éclairé par l'expérience et l'exemple, vous est garant que chacun agira toujours pour son plus grand avantage possible et par conséquent concourra au plus grand accroissement possible de cette somme d'intérêts particuliers, dont la réunion forme . . l'intérêt général du corps social. I, S. 58.

2 I, p. 48.

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und doch andererseits der Anteil des Pächters so mäfsig wie nur möglich ausfällt 1.

Der Anteil des Grundbesitzers ist der Reinertrag; von diesem Teil darf und soll der Staat eine Quote als Steuer erheben, denn der Staat ist das notwendige Mittel zur Förderung der ganzen Volkswirtschaft. Es ist von der hervorragendsten Wichtigkeit, dass das produit net möglichst grofs ausfalle: je gröfser es ist, um so vorteilhafter wird es, Eigentümer zu sein. Je vorteilhafter dies, um so mehr Boden wird in Kultur gewonnen; je ausgebreiteter und je vollkommener die Kultur, um so mehr Unterhaltsmittel werden erzeugt; je gröfser deren Menge, um so mehr Genüsse können sich die Menschen gönnen; um so glücklicher sind sie. Je glücklicher sie sind, um so mehr vermehren sie sich. Da nun die Klassen der Gewerbetreibenden und Kaufleute ebenfalls von den Überschüssen der Landwirtschaft erhalten werden müssen, wie wir noch sehen werden, so darf man sagen, dafs das Gedeihen der ganzen Menschheit von dem möglichst grofsen Reinertrag abhängt. Das i Geheimnis aber, um dieses Ziel zu erreichen, ist die Herstellung der freien Konkurrenz. Da die Gewerbetreibenden sowohl ihre Rohstoffe wie ihre Nahrungsmittel aus dem Ertrag der Landwirtschaft erhalten, so können sie keine neuen Güter producieren. Ihre Thätigkeit besteht darin, dafs sie den vorhandenen Stoffen durch ihre Arbeit eine neue Form geben. Der höhere Wert, welchen diese Klasse den Rohprodukten verleiht, ist gleich dem Wert der Unterhaltsmittel und Kapitalauslagen, die zu jener Umformung nötig waren. Damit aber die Summe der Unterhaltsmittel und der Kapitalauslagen möglichst gering sei, ihr Einkommen das Mafs des gesellschaftlich Notwendigen nicht übersteige, ist wiederum die vollste wirtschaftliche Freiheit nötig. Dasselbe gilt von den Kaufleuten, welche den Austausch der Güter besorgen. Der höhere Wert, welchen sie den Waren verleihen, ist volkswirtschaftlich auf Kapitalauslagen und Unterhaltsmittel zurückzuführen. Diese werden bei voller wirtschaftlicher Freiheit am geringsten sein. In den Überschüssen der Landwirtschaft liegt also die Ursache der Gröfse der Volkswirtschaft: je gröfser jene, um so bedeutender diese ; Gewerbetreibende und Kaufleute dürfen

1 En cette partie l'administration n'est point embarrassante; elle n'a rien à faire, il lui suffit, de ne rien empêcher... de laisser ainsi la concurrence en possession d'être l'arbitre naturel et souverain de ces mêmes débats ... ils (cultivateurs) seront donc constamment assujéttis par elle à ne prendre dans ces produits bruts que la portion qu'on ne peut absolument leur refuser; et, cette portion étant ainsi la plus modique qu'il soit possible, celle qui formera le produit net, pour se partager entre les propriétaires et le souverain, sera par conséquent toujours aussi forte qu'elle peut et doit l'être. Daire II, p. 460.

2 Vgl. Dupont de Nemours. Daire I, p. 346.

3 Eine humoristische Ausführung dieses Satzes, der sehr sophistisch Forschungen (43) X 2.

Hasbach.

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